Anerkennung ausländischer Abschlüsse zur Pflegefachperson

Anerkennung ausländischer Abschlüsse zur Pflegefachperson

Es gibt zwei Möglichkeiten die Anerkennung zu erlangen:

- Kenntnisprüfung nach § 45 PflAPrV)

- Anpassungslehrgang nach § 44 PflAPrV

 

Der grobe Ablauf:

- Sie stellen den Antrag bei Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege

- Sie bekommen vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege

o Einen Defizitbescheid

o Eine Festlegung der Anpassungsmaßnahme in der nachzulesen ist

welche Maßnahme Sie ergreifen müssen, um Ihre Anerkennung zu erreichen

 

Sehr gerne unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg:

Ansprechpartner: Martin Wilhelm

E-Mail: martin.wilhelm@drk-hessen.de

Tel.: 0151-14421932