Pflicht-Fortbildungen für PA
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe vom 2. Oktober 2018 formuliert im §4 Abs.3 die Verpflichtung für die Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen zu jährlichen berufspädagogischen Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden (= 3 Tage), die gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen sind.
unsere Termine 2026:
Mittwoch, 15.04.2026 / Benotungsqualität in der praktischen Pflegeausbildung
Donnerstag, 16.04.2026 / Rechtliche und haftungsbezogene Kompetenzprofile für Praxisanleitende
Freitag, 17.04.2026 / Praxisanleitungen zwischen Recht und Verantwortung: Präventive arbeitsrechtliche Kompetenz als Schlüssel zur Konfliktvermeidung
zur Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular für April 2026
Mittwoch, 21.10.2026 / Benotungsqualität in der praktischen Pflegeausbildung
Donnerstag, 22.10.2026 / Rechtliche und haftungsbezogene Kompetenzprofile für Praxisanleitende
Freitag, 23.10.2026 / Praxisanleitungen zwischen Recht und Verantwortung: Präventive arbeitsrechtliche Kompetenz als Schlüssel zur Konfliktvermeidung
zur Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular für Oktober 2026
Die Termine finden in Präsenz statt, von 8:30 Uhr bis ca. 15:45 Uhr
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen.
Der Teilnehmerbeitrag pro Person für eine Tages-Fortbildung (8 Stunden) beträgt 150,00 Euro.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
RotkreuzCampus
Akademie
Geschwister-Scholl-Str. 28
61476 Kronberg im Taunus
Telefon: 06173/9277-00
Telefax: 06173/9277-99
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