Pflicht-Fortbildungen für PA

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe vom 2. Oktober 2018 formuliert im §4 Abs.3 die Verpflichtung für die Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen zu jährlichen berufspädagogischen Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden (= 3 Tage), die gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen sind.

unsere Termine 2026:

Mittwoch, 15.04.2026 / Benotungsqualität in der praktischen Pflegeausbildung

 

Donnerstag, 16.04.2026 /  Rechtliche und haftungsbezogene Kompetenzprofile für Praxisanleitende

 

Freitag,  17.04.2026 / Praxisanleitungen zwischen Recht und Verantwortung: Präventive arbeitsrechtliche Kompetenz als Schlüssel zur Konfliktvermeidung

 

zur Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular für April 2026

 

Mittwoch, 21.10.2026 / Benotungsqualität in der praktischen Pflegeausbildung

 

Donnerstag, 22.10.2026 / Rechtliche und haftungsbezogene Kompetenzprofile für Praxisanleitende

 

Freitag,  23.10.2026 / Praxisanleitungen zwischen Recht und Verantwortung: Präventive arbeitsrechtliche Kompetenz als Schlüssel zur Konfliktvermeidung

 

zur Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular für Oktober 2026

 

Die Termine finden in Präsenz statt, von 8:30 Uhr bis ca. 15:45 Uhr

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen.

Der Teilnehmerbeitrag pro Person für eine Tages-Fortbildung (8 Stunden) beträgt 150,00 Euro.

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

 

 

 

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