Zusätzliche Betreuungskraft in stationären Pflegeeinrichtungen § 53b SGB XI
Zusätzliche Betreuungskraft in stationären Pflegeeinrichtungen nach §53b SGB XI
Diese Qualifizierungsmaßnahme basiert auf den Richtlinien nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016). Sie besteht aus drei Modulen (Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs) und hat einen Gesamtumfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden sowie ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum. [§4 Richtlinien nach § 53b SGB XI Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen verbessern. Ihnen soll durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegen gebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. [§1 Richtlinien nach § 53b SGB XI] Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme ist, neben den grundlegenden Anforderungen an die persönliche Eignung, die Vorlage eines Nachweises über die Absolvierung eines 5-tägigen Orientierungspraktikums in einem Pflegeheim. Darüber hinaus erforderlich ist die Feststellung der gesundheitlichen Eignung, die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie die schriftliche Erklärung der Kostenübernahme durch den Teilnehmer selbst oder durch eine stationäre Pflegeeinrichtung.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Faltblatt (PDF-Download)!
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an dem Kurs sind, neben den grundlegenden Anforderungen an die persönliche Eignung, die Vorlage eines Nachweises über die Absolvierung eines 5-tägigen Orientierungspraktikums in einem Pflegeheim notwendig.
Darüber hinaus erforderlich ist
- die Feststellung der gesundheitlichen Eignung,
- die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie
- die schriftliche Erklärung der Kostenübernahme durch den Teilnehmer selbst oder durch eine stationäre Pflegeeinrichtung.
Damit die Qualifizierungsmaßnahme durchgeführt werden kann, ist eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen erforderlich.
Zielgruppen
Die Zielgruppen für diesen Kurs ergeben sich aus der Richtlinie nach §53b Abs. 3 SGB XI. Demnach bestehen grundlegende Anforderungen an die persönliche Eignung von Menschen, die
beruflich eine Betreuungstätigkeit in Pflegeheimen ausüben möchten. Nach der genannten Richtlinie sind diese insbesondere
- eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen,
- soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten,
- Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit,
- Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit,
- die Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation,
- Phantasie, Kreativität und Flexibilität,
- Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen,
- psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns, Fähigkeit, sich abzugrenzen,
- Fähigkeit zur würdevollen Begleitung und Anleitung von einzelnen oder mehreren Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,
- Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Unterrichtsschwerpunkte
Der Kurs besteht aus drei Modulen (Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs) und ist wie folgt gegliedert:
Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen
- Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Kommunikation und den Umgang mit Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,
- Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten wie Diabetes und degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates und deren Behandlungsmöglichkeiten,
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation (Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Umgang mit Inkontinenz, Wunden und Schmerzen usw.) sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und Betreuung,
- Erste-Hilfe-Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls.
Modul 2: Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim
- Das Praktikum erfolgt in einem Pflegeheim unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Personenkreises erfahrenen Pflegefachkraft, um praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz zu sammeln.
Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen
- Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen,
- Rechtskunde (Grundkenntnisse des Haftungsrechts, Betreuungsrechts, der Schweigepflicht und des Datenschutzes und zur Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen),
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten,
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder Demenzerkrankungen,
- Bewegung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z.B. Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten.
Umfang / Termine
Theoretische und fachpraktische Ausbildung
- 160 Unterrichtseinheiten (Modul 1 und Modul 3) sowie ein
- 2-wöchiges Betreuungspraktikum (Modul 2).
Modul 1: Basiskurs
Montag 28.02.2022 bis Freitag 01.04.2022
Modul 2: Betreuungspraktikum
zwei Wochen in Vollzeit
Modul 3 Aufbaukurs:
Donnerstag 05.05.2022 bis Mittwoch 25.05.2022 Täglich von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kosten
Die Lehrgangsgebühren belaufen sich auf
1019,20 € und sind nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Fahrt-, Übernachtungs- sowie Verpflegungskosten sind selbst zu tragen.
Eine Förderung der Maßnahme nach dem SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit ist möglich.Die Finanzierung der bisherigen Kurse fand vielfach über das Jobcenter des Hochtaunuskreises statt. Hinsichtlich weiterer möglicher Kostenträger sprechen Sie uns bitte einfach an.
Anmeldung
Für eine Anmeldung benötigen Sie folgende, hier zum Download bereitstehende Unterlagen:
Ärztliche Bescheinigung
Checkliste vorzulegende Unterlagen
Damit die Qualifizierungsmaßnahme durchgeführt werden kann, ist eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen erforderlich.
Bei allgemeinen Fragen zu der Qualifizierungsmaßnahme oder zu Fragen in Bezug auf die oben genannten Formulare setzen Sie sich bitte über unsere Kontaktdaten mit uns in Verbindung.